Transparenz
Affiliate-Hinweis & Werbekennzeichnung
Ja, wir verdienen an manchen Links Geld mit. Nein, das ändert nichts daran, welches Gerät wir empfehlen. Diese Seite erklärt genau, wie das funktioniert, wie du unsere Affiliate-Links erkennst und warum ein einzelner Satz im Footer dafür rechtlich nicht ausreicht – deshalb gibt's diese ganze Seite hier.
⚠ Wichtig zu wissen
Diese Seite erklärt unser Affiliate-Modell allgemein und transparent. Sie ersetzt nicht die Kennzeichnungspflicht am jeweiligen Link selbst: Nach § 5a Abs. 4 UWG und § 22 MStV muss jeder werbliche Link direkt an der Stelle erkennbar sein, an der er steht – ein einmaliger Hinweis irgendwo auf der Website reicht dafür rechtlich nicht aus. Massagegerät.de kennzeichnet Affiliate-Links deshalb zusätzlich direkt im jeweiligen Artikel (siehe unten).
Was ist überhaupt ein Affiliate-Link?
Ganz ohne Juristendeutsch: Ein Affiliate-Link ist ein normaler Link zu einem Händler – nur mit einem kleinen Tracking-Code dran. Klickst du drauf und kaufst etwas, bekommen wir vom Händler eine kleine Provision. Für dich ändert sich am Preis nichts, du zahlst genau denselben Betrag wie über jeden anderen Link auch.
Man kann es sich wie ein Trinkgeld vorstellen, das nicht du zahlst, sondern der Händler – dafür, dass wir ihm einen Kunden vermittelt haben, der vorher wusste, was er kauft und warum.
So kennzeichnen wir Affiliate-Links im Text
Damit du auf einen Blick siehst, wo ein Link kommerziell ist, markieren wir jeden Affiliate-Link direkt an der Stelle, an der er im Artikel steht:
Beispiel, wie das im Ratgeber aussieht
Aktuellen Preis bei Händler X ansehen WerbelinkDer kleine grüne „Werbelink"-Hinweis direkt neben dem Linktext ist bei uns Pflicht, nicht Kür – so muss niemand erst ans Seitenende scrollen, um zu verstehen, worauf er gerade klickt.
Direkt am Link
Jeder Affiliate-Link trägt sichtbar den Zusatz „Werbelink" oder ein Sternchen mit Fußnote im selben Artikel.
Am Artikelanfang
Enthält ein Artikel mehrere Affiliate-Links, weisen wir zusätzlich am Anfang des Textes einmal zusammenfassend darauf hin.
Redaktion bleibt unabhängig
Ob ein Händler eine Provision zahlt, entscheidet nicht, ob und wie gut ein Gerät bei uns abschneidet.
Warum wir das überhaupt machen (und nicht verstecken)
Massagegerät.de kostet dich nichts – wir schreiben Ratgeber, testen keine Rechnung an dich, sondern finanzieren uns unter anderem über diese kleinen Provisionen. Das ist ein völlig normales, in Deutschland auch presserechtlich anerkanntes Modell, solange redaktioneller Inhalt und Werbung klar getrennt bleiben (§ 22 MStV) und nichts als „Schleichwerbung" getarnt wird (§ 5a Abs. 4 UWG). Wir finden: Lieber ehrlich Trinkgeld nehmen, als so tun, als würden wir aus reiner Nächstenliebe recherchieren.
Ändert eine Provision, was wir empfehlen?
Kurz: Nein. Etwas länger: Unsere Bewertungskriterien – Wirkung, Verarbeitung, Handhabung, Eignung – stehen fest, bevor wir überhaupt nachsehen, ob ein Händler ein Partnerprogramm anbietet. Ein Gerät, das bei uns fachlich schlecht abschneidet, landet nicht in einer Empfehlung, nur weil die Provision höher wäre. Mehr zu unserer Arbeitsweise steht auf der Über-uns-Seite.
Rechtliche Grundlage
- § 5a Abs. 4 UWG – Verbot, den kommerziellen Zweck einer Handlung zu verschleiern (Schleichwerbungsverbot).
- § 22 Medienstaatsvertrag (MStV) – Pflicht, Werbung klar erkennbar und von redaktionellem Inhalt getrennt darzustellen.
- Ziffer 7 Pressekodex – journalistische Selbstverpflichtung zur Trennung von Werbung und Redaktion, an der wir uns freiwillig orientieren.
Den vollständigen Gesetzestext zu § 5a UWG findest du auf der offiziellen Plattform des Bundesministeriums der Justiz: gesetze-im-internet.de.
Fragen dazu?
Diese Seite wurde von der Redaktion um Anna Schneider verfasst – mit dem Ziel, dass du unser Geschäftsmodell verstehst, ohne einen Abschluss in Wettbewerbsrecht zu brauchen. Fragen oder Hinweise auf einen nicht korrekt gekennzeichneten Link nimmt sie gerne persönlich entgegen: info@massagegerats.de.